FAQFragen und Antworten
Was muss ich bei einem Besuch der Kunsteisbahn beachten?

Derzeit unterliegen wir den 3G-Regelungen.
Den Zutritt zur Kunsteisbahn am Eisteich kann daher nur noch genesenen, geimpften oder getesteten Personen sowie Kindern bis 6 Jahren gewährt werden!
Die Nachweise über Impfstatus, Genesung oder negativen Test (Dabei dürfen die POC-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein, die PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden) sind dem Kassenpersonal zu belegen. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt der Nachweis. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, welche regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten als getestet (bis einschließlich 19.03.2022). Hier wird als Nachweis ein gültiger Schülerausweis benötigt.

Eine Maskenpflicht ist nur in den Toiletten vorgeschrieben. Die Besucherkapazität wird auf maximal 250 Personen festgelegt.

Bitte bringen Sie als Nachweis Originaldokumente (z. B. Impfpass, Zertifikate, Schülerausweis) oder digitale Nachweise in einer gängigen App inkl. eines Ausweisdokuments mit. Fotos, Screenshots oder Kopien können nicht akzeptiert werden. 

Gibt es hiervon Ausnahmen?

Ausnahmen gelten nach §4 Abs. 3 Nr. 1 der 15.BayIfSMV für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (bei Vorlage eines Testnachweises nach § 5 Abs. 3 der 15.BayIfSMV), sowie nach §4 Abs 3 Nr. 2 15.BayIfSMV für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

Nach §5 Abs. 4 der 15.BayIfSMV stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, regelmäßig in der Schule getestete Kinder sowie noch nicht eingeschulte Kinder getesteten Personen gleich.

Welcher Test wird an der Kasse der Kunsteisbahn akzeptiert?

Als zulässige Tests sieht §5 Abs. 3 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Beispiel höchstens 48 Stunden alte Ergebnisse eines PCR-Tests, höchstens 24 Stunden alte PoC-Antigentests sowie höchstens 24 Stunden alte unter Aufsicht genommene Antigentests zur Eigenanwendung vor. Hier akzeptieren wir die Schnelltests, die von einer offiziellen Stelle (Testzentrum, Apotheken oder vom Arbeitgeber) ausgestellt werden. Schnelltests vor Ort können nicht durchgeführt und kontrolliert werden.

Ändern sich in den Ferien die Zutrittsregelungen für Schüler?

Nein. Auch während der Ferien gelten Schüler als "regelmäßig getestet". Die entsprechenden Zutrittsbestimmungen bleiben unverändert bestehen.

Muss ich online reservieren und mein Ticket kaufen?

Nein, wir setzen hier weiterhin auf das bewährte System mit direktem Kauf an der Kasse der Kunsteisbahn. Der Verkaufsautomat kann zur Zeit nicht genutzt werden.

Muss ich mich registrieren?

Nein, die Registrierungspflicht gilt aktuell nur noch bei Veranstaltungen über 1.000 Personen und körpernahen Dienstleistungen (z. B. Massagen).